Das deutsche Bildungswesen
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Die Elementarstufe
Die Elementarstufe
Zur Elementarstufe gehören alle Kinder, die noch nicht schulpflichtig
sind. Das sind alle Kinder, die noch nicht sechs Jahre alt sind. Sie werden
in ihren ersten Lebensjahren gewöhnlich in den eigenen Familien von
ihren Eltern betreut. Später, mit drei oder vier Jahren, können
die Kleinkinder dann einen Kindergarten oder einen Kinderhort besuchen.
Kindergärten oder auch Kinderhorte sind meistens kommunale Einrichtungen
oder Einrichtungen von freien Trägern. Solche freien Träger sind
z.B. das Deutsche Rote Kreuz, die Arbeiterwohlfahrt, die Evangelische oder
Katholische Kirche, u.a.m. An diese Träger müssen die Eltern
normalerweise für die Betreuung ihrer Kinder Gebühren bezahlen.
Diese werden dort von besonders ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern
betreut. Die Kinder lernen dabei als wichtigstes, wie sie sich in einer Gruppe
von Gleichaltrigen verhalten müssen, damit alle gut miteinander auskommen.
Das ist deshalb wichtig, weil immer mehr Kinder in unserem Staat als Einzelkinder
ohne Geschwister aufwachsen. Ihnen fehlt in der Familie der soziale Kontakt
zu Kindern im gleichen Alter. Diese Kontakte bietet ihnen der Kindergarten.
Hier werden die Jungen und Mädchen zusammen in altersgemischten Gruppen
erzogen. Sie lernen dort miteinander zu leben, zu spielen, zu basteln, zu
singen, aufeinander zu hören, sich gegenseitig zu helfen, usw.
Die meisten Kinder besuchen den Kindergarten nur am Vormittag und sind am
Nachmittag in ihren Familien. Manche Kinder bleiben aber auch bis zum Nachmittag
im Kindergarten oder Kinderhort und werden dort von den Mitarbeitern betreut.
Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung in die Grundschule dient
dann auch schon dazu, die Aufnahme und das Lernen in der Schule gezielt
vorzubereiten. Hier wird dann schon ein wenig "gerechnet", "geschrieben",
und es werden lebenspraktische Themen "bearbeitet". Die Erzieherinnen und
Erzieher haben danach auch die Aufgabe, die Lehrerinnen und Lehrer der
Grundschule dabei zu beraten, ob ein Kind als schulreif angesehen werden
kann oder noch nicht.
Lothar von Seltmann
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